Unsere Dienstleistungen

Der Bereich des Notariats umfasst das Ehe- und Erbrecht, das Immobilienrecht, das Gesellschaftsrecht und das damit verbundene Steuerrecht.

Im Bereich des Immobilienrechts müssen Sie sich an einen Notar wenden, der in dem Kanton tätig ist, in dem sich Ihre Immobilie befindet.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts oder des Erbrechts steht es Ihnen frei, Ihren Notar unabhängig vom Kanton zu wählen, der Sie bei diesen Schritten begleitet.

Welchen konkreten Fragen entsprechen diese Bereiche?

Eherecht

Wir leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft was passiert im Falle einer Heirat oder Trennung?

Unter welchem Güterstand habe ich geheiratet? Was bedeutet das Tag für Tag für mein Leben als Ehepaar?

Wir sind ein gleichgeschlechtliches Paar, was würde es für uns bedeuten, eine Ehe zu schließen?

Bei Auflösung des Güterstandes (Scheidung oder Tod) wird die Errungenschaft beider Ehegatten hälftig geteilt und jeder behält ungeteilt sein Eigengut.

Jede Änderung dieses Güterstandes muss unbedingt vor einem Notar vorgenommen werden, der Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation beraten kann.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch wendet ein Rechtssystem an, das gilt, wenn die Ehegatten keine weiteren Schritte unternehmen, nämlich den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Dieses System legt zwei Massen fest, das Eigengut und die Errungenschaft.

Eigengut:
Dies sind die Güter, die die Eheleute vor der Eheschließung besaßen oder die sie während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erwerben.

Errungenschaft:
Das sind alle Güter, die während der Ehe erworben wurden (in der Regel das Gehalt).

Erbrecht

Ich möchte meinen Ehemann im Falle seines Todes so weit wie möglich bevorzugen. Ist das möglich, wenn man bedenkt, dass wir zwei gemeinsame Kinder haben?

Ich bin verwitwet und kinderlos und möchte mein gesamtes Erbe an Wohltätigkeitsorganisationen spenden, ist das möglich?

Wir sind in zweiter Ehe verheiratet und haben jeweils Kinder aus einer früheren Ehe. Was passiert, wenn einer von uns stirbt?

Ich möchte eines meiner Kinder, zu dem ich eine sehr konfliktreiche Beziehung habe, enterben, wie kann ich das tun?

Wenn das gesetzliche System nicht Ihrem Willen entspricht, kann Ihr Notar Sie bei der Abfassung eines öffentlichen Testaments oder eines Erbvertrags, der zwei (oder mehrere) Personen bindet, bestmöglich beraten.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch sieht auch ein gesetzliches System vor, das zur Anwendung kommt, wenn im Todesfall nichts anderes vorgesehen ist. Die Hälfte des Nachlasses geht an den überlebenden Ehepartner und die andere Hälfte wird unter den Kindern der verstorbenen Person aufgeteilt.

Auch wenn ein Notar in diesem Fall nicht zwingend erforderlich ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, ihm den Entwurf des Testaments vorzulegen, um sicherzustellen, dass es bei der Eröffnung des Nachlasses korrekt angewendet werden kann.

Immobilienrecht

Ich möchte ein landwirtschaftliches Grundstück kaufen, wie geht das, ist das möglich, wenn ich kein professioneller Landwirt bin?

Wir haben ein Haus auf den Namen des Erbes unserer verstorbenen Mutter, können wir es verkaufen?

Ich bin nicht Schweizer Staatsbürger, kann ich einen Hauptwohnsitz, einen Zweitwohnsitz kaufen?

Ich möchte einen Zweitwohnsitz in einem anderen Kanton kaufen, an wen muss ich mich wenden?

Wie zuvor erklärt, müssen Sie zu einem Notar im Kanton gehen, in dem die Liegenschaft, an der Sie interessiert sind, liegt. Der Kaufvertrag erfordert gute Sicherheiten. Das Bundesrecht hat Beschränkungen auferlegt, insbesondere im ländlichen Bodenrecht und beim Erwerb durch Personen im Ausland.

Gesellschaftsrecht

Ich möchte meine GmbH in eine Aktiengesellschaft umwandeln, was muss ich tun?

Ich möchte den Sitz von einem Kanton in einen anderen verlegen, was muss ich tun?

Ich möchte mit dem Vermögen meiner Einzelfirma eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen, wie gehe ich vor?

Ich möchte mein Unternehmen zu Lebzeiten an meine Kinder verschenken, darf ich das?

Das Gesellschaftsrecht erfordert die Mitwirkung eines Notars, wenn eine Gesellschaft gegründet wird (GmbH, AG) und wenn deren Statuten geändert werden. Ihr Notar kann Sie zu vielen Aspekten des Gesellschaftsrechts beraten, die das Funktionieren Ihrer Gesellschaft erheblich beeinflussen können.